Jede Hochschule legt ihre Semestergebühr selbst fest, gleich für EU- und Nicht-EU-Studierende – z. B. CHF 500 an der Universität Lausanne und CHF 2.190 für internationale Studierende an der ETH Zürich. Die Schweiz hat 10 kantonale Universitäten, 2 Eidgenössische Technische Hochschulen und Fachhochschulen mit zusammen mehr als 4.000 Studiengängen. Hier erfährst du, wann du dich bewirbst, wie du dein Budget planst und wie viele Stunden du arbeiten darfst.

Die Schweiz ist ein kleines Land mit sehr starken Hochschulen. Laut dem Schweizer Bildungsserver educa.ch hast du die Wahl zwischen:
Zusammen bieten sie mehr als 4.000 Studiengänge an. Du findest sie alle in der Suchmaschine studyprogrammes.ch.
An Universitäten und Eidgenössischen Technischen Hochschulen ist das Studium dreistufig:
Das Studienjahr ist in ein Herbstsemester und ein Frühjahrssemester aufgeteilt.
Schweiz – Bachelorstudiengänge
Schweiz – einstufige Studiengänge
Schweiz – Masterstudiengänge
Schweiz – Promotionsstudiengänge
Ein zentrales Zulassungssystem gibt es nicht – jede Hochschule legt ihre eigenen Regeln und Fristen fest, und du bewirbst dich direkt bei ihr.
Für ein Bachelorstudium brauchst du ein Schulabschlusszeugnis, das die Hochschule als gleichwertig mit der Schweizer Matura anerkennt. Die Anforderungen an Zeugnisse aus den einzelnen Ländern (Fächer, Noten) veröffentlicht swissuniversities – schau dir den Abschnitt zu deinem Land an, bevor du deine Fächer für die Abschlussprüfung wählst.
Beispiel für Fristen – Universität Zürich (für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Schulabschluss):
Andere Hochschulen haben eigene Fristen – prüf sie auf der Website deiner Wunschhochschule.
Kommst du von außerhalb der EU/EFTA, bewirb dich früh: Den Zulassungsbescheid brauchst du für den Visumantrag, und die Ausstellung des Visums dauert mindestens 8 Wochen (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).
Für die meisten Studiengänge gibt es keine Aufnahmeprüfung – es zählt dein Schulabschlusszeugnis. Die Ausnahme ist Medizin: Du meldest dich bis zum 15. Februar über swissuniversities an und legst den Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) ab.
Hinweis: Zum Medizinstudium werden nur bestimmte ausländische Staatsangehörige zugelassen – unter anderem Personen mit Niederlassungsbewilligung (C), die in der Schweiz wohnen, oder EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger, die in der Schweiz in einem medizinischen Beruf arbeiten. Kommst du nur zum Studieren in die Schweiz, erfüllst du diese Bedingungen in der Regel nicht.
Die Unterrichtssprache hängt von der Region ab: Deutsch (z. B. Zürich, Bern, Basel), Französisch (Genf, Lausanne, Neuchâtel) oder Italienisch (Università della Svizzera italiana im Tessin). Gute Kenntnisse der Unterrichtssprache sind eine Grundvoraussetzung für die Zulassung. Einige Beispiele:
Englischsprachige Studiengänge gibt es vor allem im Master. Dafür brauchst du meist IELTS oder TOEFL. In welcher Sprache ein Studiengang läuft, siehst du auf studyprogrammes.ch.
Die Schweiz gehört nicht zur EU, aber dank des Freizügigkeitsabkommens brauchen EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger kein Visum. Du brauchst aber eine Aufenthaltsbewilligung für Nichterwerbstätige:
Studierende von außerhalb der EU/EFTA brauchen vor der Einreise ein nationales Visum (Typ D) für das Studium. Den Antrag stellst du bei der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat in deinem Wohnsitzland – die Universität Zürich rät, das mindestens drei Monate vor der geplanten Ankunft zu tun, und die Ausstellung dauert mindestens 8 Wochen. Du brauchst unter anderem den Zulassungsbescheid, einen Nachweis der finanziellen Mittel, eine Krankenversicherung mit Unfalldeckung, einen Studienplan, ein Motivationsschreiben, einen Lebenslauf, einen Sprachnachweis, einen Nachweis über die Unterkunft und eine Bestätigung, dass du die Schweiz nach dem Studium verlässt. Wie viel Geld du nachweisen musst, legt der Kanton fest – der Kanton Zürich verlangt zum Beispiel CHF 21.000 pro Jahr. Nach der Ankunft meldest du dich innerhalb von 14 Tagen an deinem Wohnort an und bekommst eine Aufenthaltsbewilligung B.
Die Krankenversicherung ist in der Schweiz Pflicht – du musst sie innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft abschließen. Kommst du aus der EU/EFTA, hast eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und arbeitest nicht, kannst du beim kantonalen Amt die Befreiung von der Schweizer Versicherungspflicht beantragen. Studierende aus anderen Ländern können ebenfalls eine Befreiung beantragen, wenn sie privat versichert sind und der Schutz dem der Schweizer Versicherung entspricht.
Jede Hochschule legt ihre Studiengebühren selbst fest, gezahlt wird jedes Semester. Hinweis: Viele Hochschulen verlangen von internationalen Studierenden mehr als von Schweizerinnen und Schweizern – und die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes bringt dir nicht den niedrigeren Satz.
2026/27 zahlen internationale Studierende zum Beispiel CHF 2.190 an der EPFL, CHF 2.550 an der Universität Bern und CHF 4.000 an der USI. Das Portal Study in Switzerland nennt eine allgemeine Spanne von CHF 500–4.000 pro Semester. Diese Sätze gelten für Studierende aus der EU und von außerhalb der EU gleichermaßen.
Die Schweiz gehört zu den teuersten Studienländern. Die ETH Zürich rät, für Leben und Studium CHF 20.000–26.000 pro Jahr einzuplanen. Ein Beispielbudget auf dem Portal Study in Switzerland liegt bei CHF 1.850 im Monat, davon rund CHF 700 für die Unterkunft und CHF 600 für Essen.
Such früh nach einer Unterkunft – Zimmer in Studierendenwohnheimen sind knapp, und die Preise unterscheiden sich stark zwischen den Städten. Hilfe bieten studentische Wohngenossenschaften und Wohnungsvermittlungen, z. B. WOKO in Zürich, WoVe in Basel und SUB in Bern, sowie die Wohnungsbüros der Hochschulen.
Stipendien für internationale Studierende gibt es vor allem für den Master, für die Forschung und für den Austausch:
Kantonale Stipendien haben in jedem Kanton andere Regeln. Einen Überblick findest du auf studyinswitzerland.plus.
EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger dürfen während des Semesters bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten und in den Semesterferien Vollzeit. Jede Arbeit, auch unbezahlte, musst du den Migrationsbehörden melden.
Studierende von außerhalb der EU/EFTA dürfen ebenfalls bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten, aber erst sechs Monate nach Studienbeginn, und sie brauchen eine Bewilligung.
Hinweis: Study in Switzerland bestätigt die Grenze von 15 Stunden und die Wartezeit von sechs Monaten, erklärt aber nicht, wie du die Arbeitsbewilligung bekommst – frag vor dem Jobstart beim kantonalen Migrationsamt oder im International Office deiner Hochschule nach.
Jobangebote für Studierende findest du bei den Career Services der Hochschulen.
Schweiz – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.