Studieren in der Schweiz - praktische Informationen

⇑Eckdaten

Land: Schweiz
Einwohner (Mio.): 9,1 (2025)
Fläche (km2): 41291
Amtssprache: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch
Währung: Schweizer Franken (CHF)
Telefonvorwahl: +41
Internetnutzer (Mio.): 6,7 (2025)
Anzahl der Studierenden: 337.303 (2024)
Studierende in % der Bevölkerung von 20-24 Jahren: 31,4 (2024)
Frauenanteil unter Studierenden (%): 51,4 (2024)
Studierende - Bachelor: 220.765 (2024)
Studierende - Master: 86.652 (2024)
Studierende - Promotion: 27.066 (2024)
Studiengebühren - Bachelor (EUR pro Jahr): legt jede Hochschule selbst fest, gleich für EU- und Nicht-EU-Studierende, z. B. ETH Zürich CHF 2.190, UNIL CHF 500 pro Semester für internationale Studierende (2026/27)
Studiengebühren - Master (EUR pro Jahr): legt jede Hochschule selbst fest, gleich für EU- und Nicht-EU-Studierende, z. B. ETH Zürich CHF 2.190, UNIL CHF 500 pro Semester für internationale Studierende (2026/27)

Jede Hochschule legt ihre Semestergebühr selbst fest, gleich für EU- und Nicht-EU-Studierende – z. B. CHF 500 an der Universität Lausanne und CHF 2.190 für internationale Studierende an der ETH Zürich. Die Schweiz hat 10 kantonale Universitäten, 2 Eidgenössische Technische Hochschulen und Fachhochschulen mit zusammen mehr als 4.000 Studiengängen. Hier erfährst du, wann du dich bewirbst, wie du dein Budget planst und wie viele Stunden du arbeiten darfst.

⇑Hochschulen

Freunde an einem Tisch eines Straßencafés auf der Münsterplattform in der Berner Altstadt

Die Schweiz ist ein kleines Land mit sehr starken Hochschulen. Laut dem Schweizer Bildungsserver educa.ch hast du die Wahl zwischen:

  • 10 kantonalen Universitäten – darunter in Zürich, Genf, Lausanne, Bern und Basel,
  • 2 Eidgenössischen Technischen Hochschulen – der ETH Zürich und der EPFL in Lausanne,
  • Fachhochschulen (hautes écoles spécialisées) – derzeit 8 öffentliche und 1 private, mit praxisorientierten Studiengängen,
  • Pädagogischen Hochschulen (hautes écoles pédagogiques) – hier werden Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet; formal gehören sie zu den Fachhochschulen.

Zusammen bieten sie mehr als 4.000 Studiengänge an. Du findest sie alle in der Suchmaschine studyprogrammes.ch.

Hochschulen in der Schweiz – Profile

⇑Studiensystem

An Universitäten und Eidgenössischen Technischen Hochschulen ist das Studium dreistufig:

  • Bachelor – 3 Jahre Vollzeitstudium,
  • Master – anderthalb bis zwei Jahre, 90–120 ECTS,
  • Doktorat – nach dem Master.

Das Studienjahr ist in ein Herbstsemester und ein Frühjahrssemester aufgeteilt.

Schweiz – Bachelorstudiengänge
Schweiz – einstufige Studiengänge
Schweiz – Masterstudiengänge
Schweiz – Promotionsstudiengänge

⇑Zulassung

Ein zentrales Zulassungssystem gibt es nicht – jede Hochschule legt ihre eigenen Regeln und Fristen fest, und du bewirbst dich direkt bei ihr.

Für ein Bachelorstudium brauchst du ein Schulabschlusszeugnis, das die Hochschule als gleichwertig mit der Schweizer Matura anerkennt. Die Anforderungen an Zeugnisse aus den einzelnen Ländern (Fächer, Noten) veröffentlicht swissuniversities – schau dir den Abschnitt zu deinem Land an, bevor du deine Fächer für die Abschlussprüfung wählst.

Beispiel für Fristen – Universität Zürich (für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Schulabschluss):

  • Herbstsemester – vom 1. Januar bis 30. April; verspätete Bewerbungen bis 31. Juli gegen eine Zusatzgebühr von CHF 300,
  • Frühjahrssemester – vom 1. Juli bis 30. November.

Andere Hochschulen haben eigene Fristen – prüf sie auf der Website deiner Wunschhochschule.

Kommst du von außerhalb der EU/EFTA, bewirb dich früh: Den Zulassungsbescheid brauchst du für den Visumantrag, und die Ausstellung des Visums dauert mindestens 8 Wochen (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

⇑Aufnahmeprüfungen

Für die meisten Studiengänge gibt es keine Aufnahmeprüfung – es zählt dein Schulabschlusszeugnis. Die Ausnahme ist Medizin: Du meldest dich bis zum 15. Februar über swissuniversities an und legst den Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) ab.

Hinweis: Zum Medizinstudium werden nur bestimmte ausländische Staatsangehörige zugelassen – unter anderem Personen mit Niederlassungsbewilligung (C), die in der Schweiz wohnen, oder EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger, die in der Schweiz in einem medizinischen Beruf arbeiten. Kommst du nur zum Studieren in die Schweiz, erfüllst du diese Bedingungen in der Regel nicht.

⇑Sprache

Die Unterrichtssprache hängt von der Region ab: Deutsch (z. B. Zürich, Bern, Basel), Französisch (Genf, Lausanne, Neuchâtel) oder Italienisch (Università della Svizzera italiana im Tessin). Gute Kenntnisse der Unterrichtssprache sind eine Grundvoraussetzung für die Zulassung. Einige Beispiele:

  • die Universität Zürich verlangt von Bewerberinnen und Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, mindestens Niveau C1,
  • an der ETH Zürich laufen alle Bachelorstudiengänge auf Deutsch, und auch Englisch ist unverzichtbar.

Englischsprachige Studiengänge gibt es vor allem im Master. Dafür brauchst du meist IELTS oder TOEFL. In welcher Sprache ein Studiengang läuft, siehst du auf studyprogrammes.ch.

Schweizer Hochschulen mit englischsprachigen Studiengängen

⇑Aufenthalt und Formalitäten

Die Schweiz gehört nicht zur EU, aber dank des Freizügigkeitsabkommens brauchen EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger kein Visum. Du brauchst aber eine Aufenthaltsbewilligung für Nichterwerbstätige:

  • du meldest dich spätestens 14 Tage nach der Ankunft bei der Gemeinde oder beim kantonalen Migrationsamt an (je nach Kanton),
  • du legst die Bestätigung der Zulassung an einer anerkannten Hochschule vor, einen Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (damit du keine Sozialhilfe brauchst) und eine Krankenversicherung mit Unfalldeckung,
  • die Bewilligung wird für die Dauer des Studiums oder für ein Jahr erteilt; sie wird automatisch bis zum Studienende verlängert, solange du die Voraussetzungen weiter erfüllst.

Studierende von außerhalb der EU/EFTA brauchen vor der Einreise ein nationales Visum (Typ D) für das Studium. Den Antrag stellst du bei der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat in deinem Wohnsitzland – die Universität Zürich rät, das mindestens drei Monate vor der geplanten Ankunft zu tun, und die Ausstellung dauert mindestens 8 Wochen. Du brauchst unter anderem den Zulassungsbescheid, einen Nachweis der finanziellen Mittel, eine Krankenversicherung mit Unfalldeckung, einen Studienplan, ein Motivationsschreiben, einen Lebenslauf, einen Sprachnachweis, einen Nachweis über die Unterkunft und eine Bestätigung, dass du die Schweiz nach dem Studium verlässt. Wie viel Geld du nachweisen musst, legt der Kanton fest – der Kanton Zürich verlangt zum Beispiel CHF 21.000 pro Jahr, prüf also die Anforderung des Kantons, in dem du studieren wirst. Nach der Ankunft meldest du dich innerhalb von 14 Tagen an deinem Wohnort an und bekommst eine Aufenthaltsbewilligung B.

Die Krankenversicherung ist in der Schweiz Pflicht – du musst sie innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft abschließen. Kommst du aus der EU/EFTA, hast eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und arbeitest nicht, kannst du beim kantonalen Amt die Befreiung von der Schweizer Versicherungspflicht beantragen. Studierende aus anderen Ländern können ebenfalls eine Befreiung beantragen, wenn sie privat versichert sind und der Schutz dem der Schweizer Versicherung entspricht.

⇑Studiengebühren

Jede Hochschule legt ihre Studiengebühren selbst fest, gezahlt wird jedes Semester. Hinweis: Viele Hochschulen verlangen von internationalen Studierenden mehr als von Schweizerinnen und Schweizern – und die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes bringt dir nicht den niedrigeren Satz.

  • ETH Zürich: Seit dem Herbstsemester 2025 beträgt die Gebühr CHF 730 für Schweizer Staatsangehörige und Personen, die ihren Schulabschluss mit Wohnsitz in der Schweiz erworben haben, und CHF 2.190 pro Semester für alle anderen ausländischen Studierenden. EU-Bürgerinnen und -Bürger zahlen den niedrigeren Satz nur, wenn sie schon vor Studienbeginn z. B. eine Schweizer Bewilligung B, L oder G mit Arbeitserlaubnis oder eine Bewilligung C hatten. Die Gebührengruppe kannst du während des Studiums nicht wechseln, auch nicht beim Übergang in den Master,
  • Universität Lausanne (UNIL): CHF 500 pro Semester – gleich viel für Schweizer und internationale Studierende (2026/27),
  • Universität Genf: CHF 500 pro Semester (CHF 65 feste Gebühren und CHF 435 Studiengebühr).

2026/27 zahlen internationale Studierende zum Beispiel CHF 2.190 an der EPFL, CHF 2.550 an der Universität Bern und CHF 4.000 an der USI. Das Portal Study in Switzerland nennt eine allgemeine Spanne von CHF 500–4.000 pro Semester. Diese Sätze gelten für Studierende aus der EU und von außerhalb der EU gleichermaßen.

⇑Wohnen und Lebenshaltungskosten

Die Schweiz gehört zu den teuersten Studienländern. Die ETH Zürich rät, für Leben und Studium CHF 20.000–26.000 pro Jahr einzuplanen. Ein Beispielbudget auf dem Portal Study in Switzerland liegt bei CHF 1.850 im Monat, davon rund CHF 700 für die Unterkunft und CHF 600 für Essen.

Such früh nach einer Unterkunft – Zimmer in Studierendenwohnheimen sind knapp, und die Preise unterscheiden sich stark zwischen den Städten. Hilfe bieten studentische Wohngenossenschaften und Wohnungsvermittlungen, z. B. WOKO in Zürich, WoVe in Basel und SUB in Bern, sowie die Wohnungsbüros der Hochschulen.

⇑Stipendien

Stipendien für internationale Studierende gibt es vor allem für den Master, für die Forschung und für den Austausch:

  • Stipendien der Hochschulen für den Master – z. B. das ETH Excellence Scholarship, die EPFL Excellence Fellowships und die Excellence Master Fellowships der Universität Genf,
  • Swiss Government Excellence Scholarships – Stipendien des Bundes für Hochschulabsolventinnen und -absolventen, vor allem für Forschung, Doktorat oder Postdoc,
  • Studierendenaustausch – die Schweiz ist nicht Teil von Erasmus+ und hat ein eigenes Programm, SEMP. Wer für einen Austausch in die Schweiz kommt, erhält vom Bund CHF 380–440 im Monat. Kommt die geplante Assoziierung an Erasmus+ zustande, werden Austausche ab Juni 2027 über Erasmus+ finanziert.

Kantonale Stipendien haben in jedem Kanton andere Regeln. Einen Überblick findest du auf studyinswitzerland.plus.

⇑Arbeiten neben dem Studium

EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger dürfen während des Semesters bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten und in den Semesterferien Vollzeit. Jede Arbeit, auch unbezahlte, musst du den Migrationsbehörden melden.

Studierende von außerhalb der EU/EFTA dürfen ebenfalls bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten, aber erst sechs Monate nach Studienbeginn, und sie brauchen eine Bewilligung.

Hinweis: Study in Switzerland bestätigt die Grenze von 15 Stunden und die Wartezeit von sechs Monaten, erklärt aber nicht, wie du die Arbeitsbewilligung bekommst – frag vor dem Jobstart beim kantonalen Migrationsamt oder im International Office deiner Hochschule nach.

Jobangebote für Studierende findest du bei den Career Services der Hochschulen.

Schweiz – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

⇑Nützliche Links

  • Study in Switzerland – das Portal von swissuniversities für internationale Studierende: Zulassung, Kosten, Aufenthalt, Arbeit,
  • Study in Switzerland – Visa und Bewilligungen – Einreise, Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Studierende aus der EU/EFTA und aus anderen Ländern,
  • swissuniversities – die Rektorenkonferenz der Schweizer Hochschulen: Anforderungen an Zeugnisse aus verschiedenen Ländern, Studiengebühren, Zulassung zur Medizin,
  • studyprogrammes.ch – Suchmaschine für Studiengänge,
  • SEM – Staatssekretariat für Migration: Aufenthaltsbewilligungen,
  • BAG – Bundesamt für Gesundheit: Krankenversicherung für internationale Studierende,
  • Stipendien und Movetia – Stipendien und Studierendenaustausch,
  • ENIC-NARIC – Anerkennung von Abschlüssen in Europa,
  • Eurodesk – kostenlose Informationen über Studium, Praktika und Freiwilligendienste in Europa.

Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.

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